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Gebert Medientechnik
Heerweg 15A
73770 Denkendorf
Telefon 0711 34559280
info@gebert-medientechnik.de

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gebert Medientechnik GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Gebert Medientechnik GmbH (im Folgenden Gebert Medientechnik genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern sie dem Käufer bei einem früher von Gebert Medientechnik bestätigten Auftrag zugegangen sind. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Gebert Medientechnik diesen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.    

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von Gebert Medientechnik sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annährend maßgebend, sowie sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Gebert Medientechnik Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.2. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

2.3. Gebert Medientechnik ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Von Gebert Medientechnik mitgeteilte Informationen über Waren und Leistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in einem verbindlichen Angebot, einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Vertrag aufgeführt sind. Informationen und Angebote beziehen sich auf normale Standardqualität und Ausführung. Allgemeine Angaben über Qualität und Ausführung sind nur als Mittelwerte anzusehen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Gebert Medientechnik.

2.4. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Käufer unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.

2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Gebert Medientechnik. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von Gebert Medientechnik zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von Gebert Medientechnik. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.    

3. Preise

3.1. Für Erzeugnisse, die durch Gebert Medientechnik vertrieben werden, wird die am Tage der Lieferung gültige Preisliste zu Grunde gelegt.

3.2. Die Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Installation.

3.3. Versandkosten und die Versicherungskosten gemäß Ziffer 5. der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart, was schriftlich zu erfolgen hat.

3.4. Planungsarbeiten werden nach den allgemein gültigen Verrechnungssätzen der Gebert Medientechnik in Rechnung gestellt. Kommt es zum schriftlichen Auftrag durch den Auftraggeber, können diese mit dem Auftragswert verrechnet werden. Dies bedarf der Schriftform.

3.5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gebert Medientechnik Preislisten bilden kein Vertragsangebot.    

4. Lieferbedingungen und Gefahrübergang

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

4.2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von dem Besteller beizuschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4.3. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendungen das Lager verlassen haben oder wenn sie innerhalb der Frist versandbereit sind und hiervon Mitteilung an den Käufer gemacht wurde. Die Mittteilung an den Käufer bedarf der Schriftform.

4.4. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem von unseren Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann Gebert Medientechnik wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Auf die genannten Umstände kann sich Gebert Medientechnik nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt hat.

4.5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager von Gebert Medientechnik bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendung mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch dann, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten durch Gebert Medientechnik übernommen werden oder wenn der Versand mit Fahrzeugen der Gebert Medientechnik erfolgt.

4.6. Falls der Versand ohne Verschulden der Gebert Medientechnik unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.    

5. Versicherung

5.1. Gebert Medientechnik versichert, vorbehaltlich besonderer Angaben des Kunden, sämtliche Lieferungen gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Transportschäden auf Kosten des Kunden. Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 0,01% des Nettowarenwertes in Rechnung gestellt.

5.2. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die nach örtlichem Recht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch Transport entstandene Schäden regulieren zu können.    

6. Zahlung

6.1. Rechnungen von Gebert Medientechnik sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto Kasse.

6.2. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden berechnet.

6.3. Vom Tage der Fälligkeit an ist Gebert Medientechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Falle des Abzugs der Verzugszinsen bei Bezahlung der Forderung ist Gebert Medientechnik berechtigt, diese Verzugszinsen nachzufordern.

6.4. Bei Zahlungsverzug einer Rechnung werden alle sonstigen offenen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig.

6.5. Gebert Medientechnik ist berechtigt, trotz anderslautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen erst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, ist Gebert Medientechnik berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gebert Medientechnik wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

6.6. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst und seine Zahlungen einstellt oder Gebert Medientechnik über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, ist Gebert Medientechnik berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Erbringt der Käufer in diesem Fall den Kaufpreis oder die Sicherheitsleistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch Gebert Medientechnik, so kann sich diese vom Vertrag lösen. Gebert Medientechnik hat dann Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6.7. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn dessen Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig ist.    

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die von Gebert Medientechnik gelieferten Waren bleiben Eigentum von Gebert Medientechnik bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos und bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren erfolgreicher Einlösung.

7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Gebert Medientechnik berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch Gebert Medientechnik, sofern nicht Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Gebert Medientechnik hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Gebert Medientechnik auch auf diese neuen Sachen oder die daraus entstehenden Forderungen. Gebert Medientechnik gilt insoweit als Hersteller und erwirbt daran Eigentum gemäß §§ 947, 948, 950 BGB. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Gebert Medientechnik nicht gehörigen, Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Gebert Medientechnik das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.3. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Gebert Medientechnik ist von solchen Zugriffen Dritter unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen.

7.4. Der Käufer darf die gelieferte Ware - gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden - nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist.

7.5. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Waren zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an Gebert Medientechnik ab. Kommt der Käufer in diesem Fall seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist Gebert Medientechnik berechtigt, dies den Abnehmern des Käufers anzuzeigen und Zahlung an Gebert Medientechnik zu verlangen. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, Gebert Medientechnik sämtliche zur Geltendmachung dieser Forderungen erforderlichen Nachweise, Unterlagen und Auskünfte unverzüglich zugänglich zu machen.

7.6. Gebert Medientechnik ermächtigt den Käufer widerruflich, die an Gebert Medientechnik abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7.7. Die Einwilligung zur Weiterveräußerung erstreckt sich aber nicht auf die Veräußerung an einen Dritten, der die Abtretung der von ihm geschuldeten Forderungen von seiner Zustimmung abhängig macht.

7.8. Gebert Medientechnik verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit sie zur Sicherung der Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigen.    

8. Gewährleistung

8.1. Für unwesentliche, fabrikationsbedingte Abweichungen, die weder das äußere Erscheinungsbild noch die Funktionsweise beeinträchtigen, übernimmt Gebert Medientechnik keine Gewährleistung.

8.2. Gebert Medientechnik gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von wesentlichen Fabrikations- oder Materialmängeln sind.

8.3. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Gebert Medientechnik, auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer das Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. Ersetzte Teile werden Eigentum von Gebert Medientechnik.

8.4. Der Käufer ist verpflichtet, Gebert Medientechnik offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware, oder wenn der Mangel erst später erkennbar ist, 10 Tag nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.5. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruchs wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Gebert Medientechnik die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

8.6. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Für gebrauchte Produkte sowie Batterien, Leuchtmittel etc. ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Werk- und Dienstleistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8.7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist Gebert Medientechnik lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

8.8. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhaftes Bearbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Gebert Medientechnik zurückzuführen sind.

8.9. Zur Vornahme aller von Gebert Medientechnik nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit Gebert Medientechnik dieser die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ansonsten ist Gebert Medientechnik von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Gebert Medientechnik sofort zu verständigen ist oder wenn Gebert Medientechnik mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Gebert Medientechnik Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

8.10 Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die von dem Käufer oder Dritten unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von Gebert Medientechnik vorgenommen werden, schließen die Haftung und Gewährleistung aus.    

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Gebert Medientechnik als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz der mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die dem Käufer gegenüber das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Gebert Medientechnik haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

9.2. Gegenüber Kaufleuten wird jedoch im Falle grober Fahrlässigkeit kein Ersatz für vertragsuntypische, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden geleistet, es sei denn es ist Ersatz wegen einer zugesicherten Eigenschaft zu leisten.

9.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

9.4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Übernahme der Ware. Dies gilt nicht, wenn Gebert Medientechnik grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Gebert Medientechnik zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.    

10. Rücknahme

10.1. Waren dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Gebert Medientechnik zurückgesandt werden. Rechnungsnummer und Rechnungsdatum müssen angegeben sein.

10.2. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch und der Rücknahme durch Gebert Medientechnik ausgeschlossen.

10.3. Sofern Gebert Medientechnik eine Gutschrift erteilt, wird, abhängig vom Zustand der Ware (neu, original verpackt, gebraucht), ein Abschlag in Höhe von mindestens 15% des Warenwertes und die geltende Mehrwertsteuer in Abzug gebracht.

10.4. Rücknahme von Waren ist kein Rücktritt, sondern Leistung an Erfüllung statt des Kunden im Rahmen des Kaufvertrages.

10.5. Gebert Medientechnik liefert keine Ware auf Probe.

11. Datenschutz

11.1. Gebert Medientechnik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung, oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.    

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

12.1. Für diese Geschäftsbedingungen und der gesamten Rechtsbeziehung zwischen Gebert Medientechnik und den Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Gebert Medientechnik.

12.3. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Gebert Medientechnik GmbH
Heerweg 15A
73770 Denkendorf
Oktober 2014